Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Die Bedingungen, unter denen Sie Fesk nutzen.
Zuletzt aktualisiert: 17. Oktober 2026
1. Anbieter und Geltungsbereich
Diese AGB regeln die Nutzung der Plattform Fesk („der Dienst") und gelten für sämtliche Verträge zwischen Ihnen und der Fesk e.U., Mariahilfer Straße 136, 1150 Wien, Österreich (vollständige Angaben im Impressum). Mit dem Zugriff auf oder der Nutzung des Dienstes erkennen Sie diese AGB an. Wenn Sie mit diesen Bedingungen nicht einverstanden sind, dürfen Sie den Dienst nicht nutzen.
2. Ausschließlich gewerbliche Nutzung (B2B)
Der Dienst richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 1 KSchG bzw. an Unternehmen, Behörden und sonstige Organisationen, die den Dienst im Rahmen ihrer gewerblichen, geschäftlichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit nutzen. Ein Vertragsabschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen. Mit der Registrierung bestätigen Sie, dass Sie den Dienst nicht als Verbraucher, sondern als Unternehmer nutzen und zur Vertretung der angegebenen Organisation berechtigt sind. Verbraucherschutzrechtliche Bestimmungen, die zwingend nur zugunsten von Verbrauchern gelten, finden keine Anwendung.
3. Beschreibung des Dienstes
Fesk ist eine Plattform zur Verwaltung von Support-Tickets mit visuellen Kanban-Boards, Team-Kollaborationswerkzeugen, Automatisierung und Kundenportal. Der Dienst wird im Abonnement in verschiedenen Stufen angeboten, wie auf unserer Preisseite beschrieben.
4. Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt mit Abschluss der Registrierung bzw. mit Buchung eines kostenpflichtigen Tarifs zustande. Vor verbindlicher Abgabe Ihrer Bestellung haben Sie die Möglichkeit, Ihre Eingaben zu prüfen und zu korrigieren. Vertragssprache ist Deutsch; eine englische Fassung dieser AGB wird zur Erleichterung bereitgestellt. Bei Widersprüchen geht die deutsche Fassung vor. Der Vertragstext (diese AGB) ist auf dieser Seite dauerhaft abrufbar.
Da sich der Dienst ausschließlich an Unternehmer richtet (Punkt 2), vereinbaren die Parteien, dass die §§ 9 und 10 ECG nicht anzuwenden sind (§ 9 Abs. 3, § 10 Abs. 3 ECG). Gemäß § 11 ECG stellen wir Ihnen diese AGB und den Vertragstext dauerhaft unter fesk.io/terms so zur Verfügung, dass Sie diese speichern und wiedergeben können. Eine gesonderte Bestellbestätigung per E-Mail versenden wir nicht; Zahlungsbelege und Rechnungen übermittelt unser Zahlungsdienstleister Stripe in unserem Auftrag per E-Mail an die im Konto hinterlegte Rechnungs-E-Mail-Adresse (Punkt 7 Abs. 6).
5. Kontoregistrierung
Zur Nutzung des Dienstes müssen Sie ein Konto mit korrekten und vollständigen Angaben anlegen. Sie sind verpflichtet, Ihre Zugangsdaten vertraulich zu behandeln, und tragen die Verantwortung für sämtliche Aktivitäten, die unter Ihrem Konto stattfinden.
6. Zulässige Nutzung
Sie verpflichten sich, Folgendes zu unterlassen:
- den Dienst für rechtswidrige Zwecke zu nutzen
- unbefugten Zugriff auf den Dienst oder dessen Systeme zu versuchen
- die Integrität oder Leistung des Dienstes zu beeinträchtigen oder zu stören
- Schadsoftware, Viren oder schädliche Inhalte hochzuladen
- den Dienst ohne Genehmigung weiterzuverkaufen oder weiterzuverteilen
7. Abonnement, Preise und Steuern
(1) Entgelt. Bis zu 3 aktive Nutzer pro Abrechnungszeitraum sind kostenlos. Sobald 4 oder mehr Nutzer in einem Abrechnungszeitraum aktiv sind, werden alle aktiven Nutzer dieses Zeitraums mit USD 5 je aktivem Nutzer und Monat verrechnet. Bereits aktive Nutzer bleiben für den laufenden Abrechnungszeitraum abrechenbar, auch wenn das Nutzerlimit später gesenkt oder ein Nutzer entfernt wird. Kostenpflichtig sind daneben der Business-Support sowie die Nutzung von KI-Funktionen und API-Aufrufen über die jeweiligen Freikontingente hinaus. Es gelten die auf unserer Preisseite ausgewiesenen Preise und Freikontingente in der bei Vertragsabschluss geltenden oder nach Punkt 7b wirksam geänderten Fassung.
(2) Abrechnungszeitraum. Abgerechnet wird monatlich. Ein Abrechnungszeitraum beginnt jeweils am Ersten eines Monats um 09:00 Uhr in der Zeitzone, die in den Abrechnungseinstellungen Ihres Kontos festgelegt ist, und endet mit Beginn des nächsten. Der Business-Support wird im Voraus für den beginnenden Abrechnungszeitraum verrechnet. Aktive Nutzer, KI-Nutzung und API-Aufrufe werden nachträglich für den abgelaufenen Abrechnungszeitraum verrechnet.
(3) Änderungen der gebuchten Leistungen. Sie können kostenpflichtige Leistungen jederzeit in den Abrechnungseinstellungen hinzubuchen, ändern oder abbestellen. Eine Höherstufung wird sofort wirksam; das anteilige Entgelt für den Rest des laufenden Abrechnungszeitraums wird mit der nächsten Monatsrechnung verrechnet. Eine Herabstufung oder Abbestellung wird zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums wirksam; bis dahin bleibt die gebuchte Leistung verfügbar. Im Voraus bezahlte Entgelte werden nicht erstattet. Dies gilt nicht, wenn der Vertrag aus einem wichtigen Grund vorzeitig endet, den Fesk zu vertreten hat; in diesem Fall erstatten wir im Voraus bezahlte Entgelte für den nicht mehr genutzten Zeitraum anteilig.
(4) Preise und Steuern. Alle Preise verstehen sich in US-Dollar (USD) als Nettopreise zuzüglich der jeweils anwendbaren Umsatzsteuer bzw. vergleichbarer Steuern (VAT/GST/Sales Tax). Fesk erbringt sonstige Leistungen an Unternehmer; diese werden nach § 3a Abs. 6 UStG grundsätzlich an dem Ort ausgeführt, von dem aus der Leistungsempfänger sein Unternehmen betreibt. Daraus folgt:
- Für Kunden mit Sitz in Österreich verrechnen wir österreichische Umsatzsteuer.
- Für Kunden mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat, die eine gültige UID-Nummer angegeben haben, ist die Leistung in Österreich nicht steuerbar. Die Steuerschuld geht auf den Kunden über (Reverse Charge); die Rechnung weist keine österreichische Umsatzsteuer aus. Ohne gültige UID-Nummer verrechnen wir österreichische Umsatzsteuer.
- Für Kunden mit Sitz außerhalb der EU ist die Leistung in Österreich nicht steuerbar. Eine Steuerpflicht im Staat des Kunden trägt der Kunde, soweit nicht wir nach dem dortigen Recht zur Erhebung der Steuer verpflichtet sind; in diesem Fall verrechnen wir diese Steuer zusätzlich.
Maßgeblich für die steuerliche Behandlung sind die im Konto hinterlegte Rechnungsadresse und UID- bzw. Steuernummer. Sie sind verpflichtet, diese Angaben vollständig und richtig zu halten und Änderungen unverzüglich in den Organisationseinstellungen nachzutragen. Etwaige Quellensteuern oder lokale Abgaben in Ihrem Land tragen Sie; Zahlungen an uns erfolgen ohne Abzug solcher Beträge.
(5) Nutzungsabhängige Leistungen. Maßgeblich für die Abrechnung von aktiven Nutzern, KI-Nutzung und API-Aufrufen sind ausschließlich die von uns erhobenen Messwerte, die Ihnen im Abrechnungsbereich tagesaktuell und je Abrechnungszeitraum aufgeschlüsselt zur Verfügung stehen. Sie können im Abrechnungsbereich Kostenobergrenzen festlegen; bei Erreichen der Obergrenze werden die betreffenden Funktionen deaktiviert. Einwendungen gegen die abgerechnete Nutzungsmenge sind binnen 30 Tagen ab Rechnungsdatum in Textform zu erheben; wir legen die zugrunde liegenden Messdaten auf Verlangen offen. Bis zur Klärung ist der unstrittige Teil fällig.
(6) Elektronische Rechnungen. Sie stimmen zu, dass Rechnungen ausschließlich elektronisch ausgestellt und übermittelt werden (§ 11 Abs. 2 UStG). Rechnungen und Zahlungsbelege erstellt unser Zahlungsdienstleister Stripe in unserem Auftrag und versendet sie per E-Mail an die im Konto hinterlegte Rechnungs-E-Mail-Adresse; Rechnungen sind zudem im Abrechnungsbereich abrufbar.
7a. Zahlung, Zahlungsverzug und Sperre
(1) Zahlungsermächtigung. Mit der Buchung einer kostenpflichtigen Leistung ermächtigen Sie uns, die jeweils fälligen Entgelte wiederkehrend über unseren Zahlungsdienstleister Stripe vom im Konto hinterlegten Zahlungsmittel einzuziehen. Sie sorgen dafür, dass ein gültiges und gedecktes Zahlungsmittel hinterlegt ist. Ein vierter Nutzer kann erst hinzugefügt werden, wenn ein gültiges Zahlungsmittel hinterlegt ist.
(2) Fälligkeit. Entgelte sind mit Rechnungsstellung fällig und werden zu diesem Zeitpunkt vom hinterlegten Zahlungsmittel eingezogen.
(3) Fehlgeschlagene Zahlungen. Schlägt ein Einzug fehl, wiederholt Stripe den Zahlungsversuch in den folgenden Tagen, und Sie werden per E-Mail benachrichtigt. Sie können das Zahlungsmittel jederzeit in den Abrechnungseinstellungen ändern und den offenen Betrag begleichen.
(4) Sperre. Sind drei Zahlungsversuche für monatliche Rechnungen (Verlängerungs- und Nutzungsrechnungen) fehlgeschlagen oder sind seit dem ersten fehlgeschlagenen Zahlungsversuch für eine solche Rechnung 14 Tage vergangen, ohne dass der offene Betrag bezahlt wurde, sind wir berechtigt, Ihr Konto zu sperren. Während der Sperre kann der Dienst nicht genutzt werden; Administratoren können jedoch weiterhin die Abrechnungseinstellungen aufrufen, um das Zahlungsmittel zu ändern und offene Beträge zu bezahlen. Sobald der offene Betrag bezahlt ist, heben wir die Sperre auf. Ihre Daten bleiben während der Sperre gespeichert. Die Sperre lässt Ihre Pflicht zur Zahlung der bis dahin angefallenen Entgelte unberührt.
(5) Verzugsfolgen. Bei Zahlungsverzug schulden Sie Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 456 UGB) sowie einen Pauschalbetrag von EUR 40 als Entschädigung für Betreibungskosten (§ 458 UGB). Die Geltendmachung darüber hinausgehender, zweckentsprechender Betreibungskosten bleibt vorbehalten. Unser Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund (Punkt 13 Abs. 3) bleibt unberührt.
7b. Preisänderungen
Wir können Preise und Freikontingente mit Wirkung für künftige Abrechnungszeiträume ändern. Eine Änderung teilen wir Ihnen mindestens 30 Tage vor ihrem Wirksamwerden per E-Mail an die Rechnungs-E-Mail-Adresse mit. Sie wird frühestens mit Beginn des ersten Abrechnungszeitraums wirksam, der nach Ablauf dieser Frist beginnt. Erhöhen sich dadurch Ihre Entgelte, können Sie den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Änderung mit Wirkung zu diesem Zeitpunkt kündigen; auf dieses Recht weisen wir in der Mitteilung hin. Preissenkungen können wir ohne Ankündigung weitergeben.
8. Datenhoheit
Sie behalten sämtliche Rechte an den Daten, die Sie an den Dienst übermitteln. Wir erheben keinen Anspruch auf Ihre Inhalte. Sie räumen uns eine eingeschränkte Lizenz ein, Ihre Daten zu hosten, zu speichern und zu verarbeiten, ausschließlich zur Erbringung des Dienstes. Einzelheiten regelt unsere Datenschutzerklärung. Soweit Sie als Verantwortlicher personenbezogene Daten Dritter im Dienst verarbeiten, gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag automatisch mit der Registrierung (siehe DSGVO-Seite).
9. Verfügbarkeit des Dienstes
Wir bemühen uns um eine hohe Verfügbarkeit, garantieren aber keinen ununterbrochenen Zugriff. Auf der Preisseite genannte SLA-Werte gelten nur, wenn sie in einem gesonderten SLA oder individuellen Vertrag ausdrücklich vereinbart sind. Ohne eine solche Vereinbarung sind Reaktions- und Verfügbarkeitsangaben unverbindliche Zielwerte. Wir können geplante Wartungen mit vorheriger Ankündigung durchführen. Den aktuellen Stand finden Sie auf unserer Statusseite.
10. Gewährleistung
(1) Geschuldete Leistung. Fesk stellt den Dienst als Software-as-a-Service zur Nutzung über das Internet bereit, mit den Funktionen, die bei Vertragsabschluss auf unserer Website und in der Produktdokumentation beschrieben sind, und erbringt ihn mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers. Die Verfügbarkeit richtet sich nach Punkt 9. Eine darüber hinausgehende Beschaffenheit oder die Eignung für einen bestimmten Zweck schulden wir nur, soweit sie ausdrücklich vereinbart ist. Wir dürfen den Dienst weiterentwickeln, soweit die beschriebenen Kernfunktionen erhalten bleiben und die Änderung für Sie zumutbar ist.
(2) Mängelbehebung. Weist der Dienst einen Mangel auf, beheben wir ihn innerhalb angemessener Frist nach Ihrer Mängelrüge, nach unserer Wahl durch Fehlerbehebung, durch eine zumutbare Umgehungslösung oder durch eine neue Version. Gelingt die Behebung nicht innerhalb angemessener Frist oder ist sie unmöglich, können Sie für die Dauer des Mangels eine angemessene Minderung des Entgelts verlangen oder, wenn der Mangel nicht bloß geringfügig ist, den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen (Punkt 13 Abs. 3). Schadenersatzansprüche richten sich nach Punkt 11.
(3) Unternehmerischer Verkehr. Die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen des ABGB werden im gesetzlich zulässigen Rahmen wie folgt modifiziert: Die gesetzliche Vermutung, dass ein Mangel bereits bei Leistungserbringung vorlag (§ 924 ABGB), wird ausgeschlossen; der Kunde hat erkennbare Mängel unverzüglich nach Auftreten, spätestens binnen 14 Tagen, in nachvollziehbarer Form zu rügen.
11. Haftung
Fesk haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden ist die Haftung von Fesk im gesetzlich zulässigen Rahmen beschränkt. Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust und Betriebsunterbrechung ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Gesamthaftung von Fesk pro Schadensfall ist im Fall leichter Fahrlässigkeit auf den höheren der folgenden Beträge begrenzt: (a) das vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis gezahlte Entgelt oder (b) EUR 500. Eine zwingende Haftung nach dem österreichischen Produkthaftungsgesetz (PHG) bleibt unberührt.
11a. KI-generierte Inhalte
Soweit der Dienst mithilfe künstlicher Intelligenz automatisierte Antworten, Vorschläge oder Aktionen erzeugt (z. B. Antwortvorschläge, autonome Ticketbearbeitung), übernimmt Fesk keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Eignung solcher KI-generierten Inhalte. Der Kunde bleibt allein verantwortlich für die Überprüfung der KI-Ausgaben und für die gesamte Kommunikation mit seinen eigenen Endkunden. Eine Haftung von Fesk für KI-generierte Inhalte richtet sich ausschließlich nach der Haftungsregelung in Abschnitt 11.
11b. EU AI Act, Rollenverteilung und Transparenzpflichten
Fesk stellt im Rahmen des Dienstes ein KI-System im Sinne der Verordnung (EU) 2024/1689 („EU AI Act") bereit. Die nachstehenden Pflichten gelten ab dem jeweiligen gesetzlichen Anwendungsbeginn der Verordnung und nur, soweit die von Ihnen aktivierten KI-Funktionen in deren Anwendungsbereich fallen. Die Transparenzpflichten nach Art. 50 Abs. 1, 3 und 4 gelten ab 2. August 2026; die technische maschinenlesbare Kennzeichnung nach Art. 50 Abs. 2 setzen wir nach Maßgabe der dafür geltenden Übergangsfrist um. Eine sichtbare Kennzeichnung KI-generierter Ausgaben in der Benutzeroberfläche stellen wir bereits heute bereit. Für die Zwecke dieser Verordnung gilt Folgendes:
- Fesk als Anbieter (Provider): Fesk ist Anbieter des KI-Systems und erfüllt die anbieterseitigen Pflichten, insbesondere die Kennzeichnung KI-generierter Ausgaben in maschinenlesbarer Form (Art. 50 Abs. 2 EU AI Act) sowie die Bereitstellung der technischen Dokumentation und Systemtransparenz gegenüber dem Betreiber.
- Der Kunde als Betreiber (Deployer): Der Kunde ist Betreiber des KI-Systems im Sinne des EU AI Act, soweit er die KI-Funktionen des Dienstes aktiviert und gegenüber seinen eigenen Endkunden einsetzt. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Endkunden darüber zu informieren, dass sie mit einem KI-System interagieren bzw. dass KI-generierte Inhalte vorliegen (Art. 50 Abs. 4 EU AI Act), und die betreiberseitigen Pflichten gemäß Art. 26 EU AI Act zu erfüllen.
- Mitwirkung: Fesk unterstützt den Kunden bei der Erfüllung seiner Betreiberpflichten, indem es die KI-Ausgaben als solche kennzeichnet, Konfigurationsmöglichkeiten für den Autonomiegrad der KI bereitstellt und auf Anfrage weitere Informationen zur Funktionsweise des KI-Systems zur Verfügung stellt.
12. Aufrechnung und Zurückbehaltung
Der Kunde kann gegen Forderungen von Fesk nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht darf der Kunde nur ausüben, soweit die Gegenforderung aus demselben Vertragsverhältnis stammt.
13. Kündigung
(1) Kündigung durch Sie. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Sie können ihn jederzeit mit Wirkung zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen. Bestellen Sie dazu die kostenpflichtigen Leistungen in den Abrechnungseinstellungen ab, bleiben diese bis zum Ende des Abrechnungszeitraums verfügbar. Schließen Sie stattdessen das Konto, endet Ihr Zugriff sofort. In beiden Fällen bleiben das im Voraus verrechnete Entgelt für den laufenden Abrechnungszeitraum und die nachträglich zu verrechnenden Entgelte für die bis zum Ende erbrachten Leistungen (Punkt 7 Abs. 2) geschuldet.
(2) Kündigung durch Fesk. Wir können den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen zum Ende eines Abrechnungszeitraums kündigen.
(3) Kündigung aus wichtigem Grund. Das Recht beider Parteien, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für uns insbesondere vor, wenn Ihr Konto wegen Zahlungsverzugs gesperrt ist (Punkt 7a Abs. 4) und der offene Betrag 30 Tage nach der Sperre noch nicht bezahlt ist, oder wenn Sie den Dienst trotz Abmahnung entgegen Punkt 6 oder Punkt 14 nutzen.
(4) Folgen. Mit Wirksamwerden der Kündigung endet Ihr Zugriff auf den Dienst. Personenbezogene Daten werden innerhalb von 30 Tagen nach Löschung des Kontos aus den Produktivsystemen entfernt oder anonymisiert, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Sicherungskopien können danach noch bis zu 30 weitere Tage im rollierenden Backup-Zyklus bestehen. Abrechnungsunterlagen und Rechnungen werden für sieben Jahre gemäß österreichischem Steuer- und Unternehmensrecht (§ 132 BAO, § 212 UGB) aufbewahrt.
13a. Anbieterwechsel, Datenportierung und Ausstieg
Nach Maßgabe von Kapitel VI der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) gilt:
- Wechselrecht. Sie können jederzeit verlangen, dass wir Sie beim Wechsel zu einem anderen Anbieter oder in eine eigene IT-Umgebung unterstützen. Die Frist zur Einleitung des Wechselvorgangs beträgt höchstens zwei Monate ab Ihrem Verlangen.
- Übergangszeitraum. Ab Einleitung des Wechsels stellen wir den Dienst für einen Übergangszeitraum von 30 Kalendertagen unverändert weiter bereit. Ist der Wechsel in dieser Frist technisch nicht durchführbar, teilen wir Ihnen dies innerhalb von 14 Arbeitstagen unter Angabe der Gründe mit und verlängern den Übergangszeitraum angemessen.
- Exportierbare Daten. Exportierbar sind: Tickets samt Verlauf, Kommentare und Statusänderungen; Anhänge; Kontakt- und Nutzerstammdaten; Wissensdatenbank-Inhalte; Projekt-, Workflow- und SLA-Konfiguration; Audit- und Aktivitätsprotokolle. Ausgabeformate sind JSON und CSV, Anhänge im Originalformat, verfügbar über API und Self-Service-Export.
- Nicht exportierbar sind interne Betriebs-, Sicherheits- und Abrechnungsprotokolle, Modell- und Systemartefakte sowie Daten, die Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse von Fesk oder Rechte Dritter offenlegen würden.
- Jurisdiktion der IKT-Infrastruktur. Die für Ihren Workspace maßgebliche Region und der zugehörige Staat werden bei der Registrierung ausgewiesen und sind in den Workspace-Einstellungen einsehbar; die aktuelle Liste aller Regionen samt Übermittlungsinstrument finden Sie unter fesk.io/gdpr.
- Entgelte. Für den Wechsel verrechnen wir bis 11. Jänner 2027 höchstens die tatsächlich entstandenen Kosten; ab 12. Jänner 2027 ist der Wechsel entgeltfrei.
- Löschung. Nach Ablauf des Übergangszeitraums löschen wir alle exportierbaren Daten nach Maßgabe von Punkt 13 und Abschnitt 10 des AVV.
14. Export- und Sanktionskonformität
Sie verpflichten sich, den Dienst im Einklang mit allen anwendbaren Export-, Reexport- und Sanktionsvorschriften (insbesondere der EU, Österreichs und der USA) zu nutzen. Sie sichern zu, nicht in einem sanktionierten Land ansässig zu sein und nicht auf einer einschlägigen Sanktions- oder Verbotsliste zu stehen, und den Dienst nicht für untersagte Zwecke einzusetzen.
15. Änderungen der Bedingungen
Wir können diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit die Änderung keine wesentlichen Vertragsinhalte betrifft und Sie nicht unangemessen benachteiligt, etwa zur Anpassung an eine geänderte Rechtslage oder Rechtsprechung, zur Regelung neuer Funktionen oder zur Klarstellung. Solche Änderungen teilen wir Ihnen per E-Mail oder in-app mindestens 30 Tage vor Wirksamwerden mit. Widersprechen Sie nicht innerhalb dieser Frist in Textform, gelten die Änderungen als angenommen; auf diese Folge und Ihr Widerspruchsrecht weisen wir in der Mitteilung gesondert hin. Widersprechen Sie, gelten die bisherigen Bedingungen weiter; wir können den Vertrag dann nach Punkt 13 Abs. 2 kündigen.
Änderungen der Preise und Freikontingente richten sich ausschließlich nach Punkt 7b. Änderungen des Leistungsumfangs, der Hauptleistungspflichten oder anderer wesentlicher Vertragsinhalte werden nicht durch Schweigen wirksam, sondern nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung.
16. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts (CISG). Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist Wien, Österreich. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das sachlich zuständige Gericht in Wien, Österreich. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
17. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
18. Kontakt
Bei Fragen zu diesen Bedingungen wenden Sie sich bitte an unser Support-Team.